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   OLG Hamm, 13.02.2014 - III-1 Vollz (Ws) 543/13   

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OLG Hamm, 13.02.2014 - III-1 Vollz (Ws) 543/13 (https://dejure.org/2014,3970)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.02.2014 - III-1 Vollz (Ws) 543/13 (https://dejure.org/2014,3970)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - III-1 Vollz (Ws) 543/13 (https://dejure.org/2014,3970)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung des Grads der Rückfallgefahr eines Untergebrachten für die Entscheidung über Vollzugslockerungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Bewertung des Grads der Rückfallgefahr eines Untergebrachten für die Entscheidung über Vollzugslockerungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verweigerung einer Lockerungsgewährung auch bei geringem Entweichungsrisiko möglich

Verfahrensgang

  • LG Paderborn - 13 StVK 23/13
  • OLG Hamm, 13.02.2014 - III-1 Vollz (Ws) 543/13
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08

    Verletzung des von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG geschützten

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2014 - 1 Vollz (Ws) 543/13
    "Besonders bei langjährig Inhaftierten ist es geboten, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 ; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).

    Auch einem zu lebenslanger Haft Verurteilten kann daher nicht jegliche Locker-ungsperspektive mit der Begründung versagt werden, eine konkrete Entlassungsperspektive stehe noch aus (vgl. BVerfGK 9, 231 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).

    Der Erhaltung der Lebenstüchtigkeit dienen nicht nur Urlaub und Ausgänge, sondern - gerade bei Gefangenen, die die Voraussetzungen hierfür noch nicht erfüllen - auch Ausführungen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1539/09 -, juris).

    Bei langjährig Inhaftierten kann daher, auch wenn eine konkrete Entlassungsperspektive sich noch nicht abzeichnet und weitergehenden Lockerungen eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr entgegensteht, zumindest die Gewährung von Lockerungen in Gestalt von Ausführungen geboten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. September 2008 - 2 BvR 719/08 -, FS 2011, S. 252) und der damit verbundene personelle Aufwand hinzunehmen sein (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).

  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 368/10

    Resozialisierung; lebenslange Freiheitsstrafe; Vollzugsplan; Vollzugslockerungen;

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2014 - 1 Vollz (Ws) 543/13
    "Besonders bei langjährig Inhaftierten ist es geboten, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 ; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).

    Auch einem zu lebenslanger Haft Verurteilten kann daher nicht jegliche Locker-ungsperspektive mit der Begründung versagt werden, eine konkrete Entlassungsperspektive stehe noch aus (vgl. BVerfGK 9, 231 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).

    Bei langjährig Inhaftierten kann daher, auch wenn eine konkrete Entlassungsperspektive sich noch nicht abzeichnet und weitergehenden Lockerungen eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr entgegensteht, zumindest die Gewährung von Lockerungen in Gestalt von Ausführungen geboten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. September 2008 - 2 BvR 719/08 -, FS 2011, S. 252) und der damit verbundene personelle Aufwand hinzunehmen sein (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2014 - 1 Vollz (Ws) 543/13
    "Besonders bei langjährig Inhaftierten ist es geboten, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 ; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).

    Für den Vollzug von Maßregeln, der nicht anders als der Strafvollzug im engeren Sinne auf das verfassungsrechtlich vorgegebene Ziel der sozialen Wiedereingliederung ausgerichtet sein muss (vgl. BVerfGE 98, 169 ; 109, 133 ; 128, 326 ), kann insoweit nichts anderes gelten.

  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2014 - 1 Vollz (Ws) 543/13
    "Besonders bei langjährig Inhaftierten ist es geboten, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 ; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).

    Für den Vollzug von Maßregeln, der nicht anders als der Strafvollzug im engeren Sinne auf das verfassungsrechtlich vorgegebene Ziel der sozialen Wiedereingliederung ausgerichtet sein muss (vgl. BVerfGE 98, 169 ; 109, 133 ; 128, 326 ), kann insoweit nichts anderes gelten.

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2014 - 1 Vollz (Ws) 543/13
    "Besonders bei langjährig Inhaftierten ist es geboten, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 ; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2014 - 1 Vollz (Ws) 543/13
    Für den Vollzug von Maßregeln, der nicht anders als der Strafvollzug im engeren Sinne auf das verfassungsrechtlich vorgegebene Ziel der sozialen Wiedereingliederung ausgerichtet sein muss (vgl. BVerfGE 98, 169 ; 109, 133 ; 128, 326 ), kann insoweit nichts anderes gelten.
  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2014 - 1 Vollz (Ws) 543/13
    "Besonders bei langjährig Inhaftierten ist es geboten, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 ; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).
  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1539/09

    Rechtsweggarantie (Rechtswegerschöpfung; effektiver Rechtsschutz; Widerspruch);

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2014 - 1 Vollz (Ws) 543/13
    Der Erhaltung der Lebenstüchtigkeit dienen nicht nur Urlaub und Ausgänge, sondern - gerade bei Gefangenen, die die Voraussetzungen hierfür noch nicht erfüllen - auch Ausführungen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1539/09 -, juris).
  • BVerfG, 25.09.2006 - 2 BvR 2132/05

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollzugsplanung im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2014 - 1 Vollz (Ws) 543/13
    Auch einem zu lebenslanger Haft Verurteilten kann daher nicht jegliche Locker-ungsperspektive mit der Begründung versagt werden, eine konkrete Entlassungsperspektive stehe noch aus (vgl. BVerfGK 9, 231 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).
  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2014 - 1 Vollz (Ws) 543/13
    Eine später erfolgende rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist möglich (BGH NJW 1982, 446).
  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 865/11

    Maßregelvollzug; Resozialisierung; Vollzugslockerungen; Ausführung; Fluchtgefahr;

  • BVerfG, 13.12.1997 - 2 BvR 1404/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Lockerungen im Strafvollzug

  • BVerfG, 10.09.2008 - 2 BvR 719/08

    Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die

  • OLG Hamm, 31.07.2012 - 1 Vollz (Ws) 278/12

    Rechtsgrundlage für die Fesselung eines im Maßregelvollzug befindlichen Probanden

  • OLG München, 10.01.2014 - 1 Ws 1062/13

    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen

  • OLG Hamm, 06.10.2016 - 1 Vollz (Ws) 281/16

    Maßregelvollzug, Therapie- und Eingliederungsplan, Behandlungsplan

    Dies gilt auch für den ebenfalls auf das verfassungsrechtlich vorgegebene Ziel der sozialen Wiedereingliederung ausgerichteten Maßregelvollzug (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Februar 2014 - III-1 Vollz (Ws) 543/13 -, juris, unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2012, a. a. O.).

    Nur auf der Rechtsfolgenseite besteht - angesichts der Vielzahl denkbarerer Lockerungen und angesichts der Vielzahl therapeutischer und gefahrenabwehrrechtlicher Gesichtspunkte - ein Ermessen der Vollzugsbehörde (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Februar 2014 - III-1 Vollz (Ws) 543/13 -, juris).

  • OLG Hamm, 23.08.2018 - 1 Vollz (Ws) 346/18

    Maßregelvollzug: Lockerungen; Versagung einer Ausführung; Anforderungen an die

    Der vorgenannte Zulassungsgrund ist im vorliegenden Verfahren gegeben, da die Strafvollstreckungskammer sich mit ihrer Entscheidung in Widerspruch zu den Grundsätzen setzt, die der Senat - zuletzt mit Beschluss vom 23.04.2018, III-1 Vollz (Ws) 540/17; vgl. auch Senatsbeschluss vom 13.02.2014, III-1 Vollz (Ws) 543/13, BeckRS 2014, 05808) - zu den Anforderungen an die Begründung der Ablehnung von Lockerungen nach § 18 MRVG NW entwickelt hat.

    Nur auf der Rechtsfolgenseite besteht - angesichts der Vielzahl denkbarerer Lockerungen und angesichts der Vielzahl therapeutischer und gefahrenabwehrrechtlicher Gesichtspunkte - ein Ermessen der Vollzugsbehörde (vgl. Senatsbeschluss vom 13.02.2014 - III - 1Vollz (Ws) 543/13 -, BeckRS 2014, 05808).

  • LG Kleve, 07.12.2015 - 182 StVK 1/15

    Fesselung, Untergebrachter, Vorführung zum Anhörungsterminen

    Selbst noch in seinem Beschluss vom 13.02.2014 (BeckRS 2014, 05808) wiederholte der Senat seine Auffassung aus dem Jahr 2012, wonach eine Ausführung mit Fesseln in dem zu entscheidenden Fall hätte geprüft werden müssen, denn eine Fesselung wäre nach § 18 Abs. 3 MRVG NRW als Auflage zur Durchführung einer sonst nicht genehmigungsfähigen Ausführung möglich.
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